Prüfung Leiter und Tritte

Alles gecheckt?

Wir prüfen Leitern und Tritte (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016

Wussten Sie schon, dass Leitern, Tritte, die an öffentlich zugänglichen Orten bzw. Ihrer Arbeitsstätte genutzt werden, als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten?

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Als Arbeitgeber stehen Sie daher in der Pflicht, dass diese Geräte keinen Unbefugten zur Verfügung stehen und dass sie einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter*innen und Personen, die die Leitern oder Tritte innerhalb des Betriebes nutzen, regelmäßig mit der sicheren Nutzung von diesen vertraut gemacht werden.

Geschieht dies nicht, können Sie sich sogar strafbar machen! Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel – und somit auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig nach DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Diese regelmäßige Prüfung ist in der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt.
Je nach Leiter und Tritt sowie den vorliegenden Belastungen, kann eine Leiterprüfung täglich, aber auch wöchentlich notwendig sein.
Genau da kommen wir ins Spiel, denn wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Maßnahmen fachgerecht ausgeführt werden, Sie und Ihre Mitarbeiter*innen sicher arbeiten können und teuren Schäden vorgebeugt wird.

Wir sind zertifizierter Prüfbetrieb und auf die Prüfungen von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen nach DGUV Vorschrift 3 spezialisiert.

Die Prüfungen werden nach den geltenden DIN VDE 0701-0702, 0105-100, 0100-600, 0113-1, 0544-4, 0751-1 und unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt.
Selbstverständlich erhalten Sie nach der Prüfung alle relevanten Prüfprotokolle, alle Geräte werden mit Plaketten markiert und in eine digitale Datenbank aufgenommen.

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